Das Berufsbild des Gesundheitsaufsehers/Hygieneinspektors
Die Tätigkeitsmerkmale:
- Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
- Ermittlung, Anordnung und Überwachung von Maßnahmen zur Verhütung
und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz,
der Schädlingsverordnung und dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
(Anordnung von Desinfektionen, Desinsektionen und deren Überwachung;
Betreuung von Dauerausscheidern; Entscheidungsbefugnis für Schutzmaßnahmen
im Rahmen der durch den Amtsarzt erteilten Ermächtigung)
- Überwachung der hyg. Verhältnisse und angeordneter Maßnahmen
- in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Asylanten- und Obdachlosenwohnheime,
Massenunterkünfte, Beherbergungsbetriebe, Einrichtungen des
Justizvollzugs)
- in med. Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Polikliniken/
Ärztehäuser, Arztpraxen, Behindertenheime, Altenheime, Krankenheime)
- in Kinder- und Jugendeinrichtungen (z.B. Kindertagesstätten,
Jugendfreizeitstätten/ Jugendclubs, Schulen)
- in Einrichtungen des Sportwesens (z.B. Stadien, Sportplätze,
Schwimmsporthallen, Sporthallen)
- in Einrichtungen des Erholungswesens (z.B. Campingplätze,
Vergnügungsplätze, Zeltlager, Messen und Ausstellungen)
- in Einrichtungen des Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens
(z.B. Leichenhallen, Krematorien)
- Überwachung der hyg. Verhältnisse bei zentralen Trinkwasser-,
Eigenwasser-Versorgungsanlagen und in Trinkwasserschutzgebieten
durch Prüfungen, Kontrollen, Probenahmen und eigenen Messungen
- Einleitung von Maßnahmen aufgrund vorliegender Ergebnisse, Untersuchungsbefunde
etc.
- Ausarbeitung von Ausnahmegenehmigungen
- Erstellung von Gutachten, Prüf- und Kontrollberichten, Erarbeitung
von Sanierungskonzepten, Festsetzungen der Untersuchungsparameter
nach Art und Anzahl etc.
- Überwachung der hyg. Verhältnisse bei Abwasserbehandlungsanlagen
und Kläranlagen
- Hyg. Überwachung oberirdischer Gewässer, die zu Badezwecken
genutzt werden. Einrichtungen des öffentlichen Badewesens einschließlich
hydrotherapeutischer Einrichtungen, Saunen und Solarien
- Erarbeitung gutachtlicher Stellungnahmen bei Neubauten, Umbau,
techn. Änderungen etc.
- Auswertung der Untersuchungsergebnisse, Festlegung und Einleitung
erforderlicher Schutzmaßnahmen
- Begutachtung von Anlagen bzw. Systemen zur Badewasseraufbereitung
- Ermittlung, Anordnung und Überwachung von Schutzmaßnahmen bei
Schädlingsbefall
- Bekämpfungsmaßnahmen
- Sicherungsmängel
- Maßnahmen im Rahmen der Umweltmedizin
- Ermittlung, Anordnung und Überwachung von Maßnahmen zur Gesundheitsschutzvorsorge
sowie zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen und -schädigungen,
insbes. in den Bereichen
- Boden: Ermittlung von Schadstoffbelastungen
wie z.B. durch Schwermetalle und chlororganische Verbindungen
mittels und optischer Prüfung
- Luft: Geruchsbelästigungen, Probenahme
und orientierende Schadstoffmessungen, insbes. der Innenraumluft
(z.B. Formaldehyd, Perchlorethylen, PCB, Feuchtigkeiten, Temperaturen,
Sporen mittels ORSA und DRÄGER- Gasspürgerät, optisch-sensorische
Prüfung vielfacher chem. Substanzen; Schimmelpilzprobleme
- Wasser: Entnahme von Trinkwasserproben
(Wasserversorgungsnetz und Straßenbrunnen) zur Überprüfung
z.B. auf Blei, Kupfer oder andere Schadstoffe nach Trinkwasserverordnung.
Probennahme zur Überwachung der Badebeckenwasser, insbes. hinsichtlich
der Wasseraufbereitungsanlagen (z.B. Chlorierungsanlagen) mittels
LOVIBOND etc.; optisch-sensorische Prüfung
- Lärm: Bearbeitung von Lärmangelegenheiten
einschl. der erforderlichen Messungen, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
nach der Lärmverordnung; sensorische Prüfung
- Abfall: Veranlassung und Überprüfung
von Maßnahmen zur Entsorgung von Abfällen (z.B. Haus- und Sondermüll)
einschl. der Beratung in Fragen der biologischen Aufbereitung
(z.B. Kompostierung); Abfallgesetz; optische Prüfungen (z.B.
Autowracks)
- Licht: Bearbeitung von Lichtangelegenheiten
einschl. der erforderlichen Messungen, sensorische Prüfung
- Ermittlung, Anordnung und Überwachung der nicht genehmigungsbedürftigen
Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Bauvorhaben, Bebauungsplänen,
Flächennutzungsplänen und bezirklichen Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen
(GVP)
- Beurteilung gesundheitsrelevanter Belange im Rahmen der vorbereitenden
Untersuchung zur Städtebauförderung, hierbei Einbringung von Sanierungskonzepten
- Beratung und Aufklärung der Bevölkerung in Fragen des Infektionsschutzes
und der Umweltmedizin
- Mitwirkung bei Maßnahmen des Katastrophenschutzes einschließlich
vorbeugender Maßnahmen des Zivilschutzes
- Dokumentation und Analysen von Untersuchungs- und Überwachungsergebnissen
im Rahmen des Infektionsschutzes und der Umweltmedizin
nach oben | Letzte Änderung: 13.08.2011