A- | A+

Trinkwasser

Allgemeines Informationsmaterial

Die neue Trinkwasserverordnung

Pressemitteilung des BMG:

Mit der am 28. Mai 2001 erfolgten Verkündung der neuen "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" hat die Bundesrepublik Deutschland die europäische Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Damit wird die Ablösung der derzeit noch geltenden EU- Regelung und der national geltenden Trinkwasserverordnung im Interesse einer Modernisierung und Optimierung eingeleitet.

Mit dem Erlass dieser Verordnung wurde ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und des Schutzes des Menschen vor Infektionen geleistet. Wasser für den menschlichen Gebrauch, zu dem auch das Trinkwasser zählt, kann bei mangelhafter Vorsorge ein Pfad für Infektionen des Menschen durch Krankheitskeime darstellen. Daher müssen strenge Auflagen, insbesondere in Bezug auf mikrobiologische Anforderungen, erfüllt werden. Um die mikrobiologischen Normen einhalten zu können, wird das Wasser - soweit notwendig - einem Aufbereitungsverfahren, erforderlichenfalls unter Einschluss einer Desinfektion, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unterzogen.

Auch bei der Festlegung von Grenzwerten für chemische Stoffe berücksichtigt die neue Verordnung den wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisfortschritt. Neben der stufenweisen Absenkung des Grenzwertes für Blei in Wasser wurde ein neuer Grenzwert für Kupfer eingeführt.

Die Vorgaben der Verordnung sorgen weiterhin für eine klare und eindeutige Zuordnung von Zuständigkeiten und Aufgaben der Wasserversorger sowie der überwachenden Landesbehörden. Die Überwachungsanforderungen im häuslichen Bereich werden intensiviert- erstmalig untersteht z.B. die Überwachung der Hausinstallationen in Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen den örtlichen Gesundheitsämtern.

Der Verbraucher erhält als Beitrag zur Transparenz durch die Regelungen der neuen Verordnung das Recht, über die Qualität des ihm bereitgestellten Wassers aktuell und umfassend informiert zu werden.

Die Verordnung tritt im Einklang mit dem EU-Recht nach einer Übergangsfrist am 01. Januar 2003 in Kraft.

Die Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001
wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001, Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 2001, veröffentlicht.
Damit tritt die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) am 1. Januar 2003 in Kraft.

Kompletter Gesetzestext (beim Bundesministerium der Justiz): externer Link http://bundesrecht.juris.de/trinkwv_2001/index.html

weitere Dokumente

Aus rechtlichen Gründen ist es nicht mehr möglich, das DVGW Arbeitsblatt W 552 an dieser Stelle zur Verfügung zu stellen.
Der exklusive Vertrieb dieser und weiterer Fachschriften erfolgt über

Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Josef-Wirmer-Str. 3
53123 Bonn
Telefon: (0228) 9191-40
Fax: (0228) 9191-499

externer Link http://www.wvgw.de

E-Mail: E-Mail schreiben info@wvgw.de

Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der

DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches
Technisch-wissenschaftlicher Verein
Josef-Wirmer-Str. 1-3
53123 Bonn
Telefon: (0228) 91 88-5
Fax: (0228) 91 88-990

externer Link http://www.dvgw.de

Für die PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe Reader!

Adobe Reader herunterladen

nach oben | Letzte Änderung: 20.05.2008